NIEDERLANDE VERBIETET SCHÄCHTUNG
Tierschutz vor Religionsfreiheit
Weder koscher noch halal. Das rituelle Töten nicht betäubter Tiere ist in den Niederlanden zukünftig verboten. Juden und Muslime sind empört.
AMSTERDAM taz | In den Niederlanden wird unbetäubtes Schlachten grundsätzlich verboten. Mit deutlicher Mehrheit nahm das Parlament in Den Haag am Dienstag einen Antrag der Tierschutzpartei (Partij voor de Dieren, PvdD) an, dem zufolge Tieren beim koscheren und Halal-Schlachten unnötiges Leid zugefügt wird. Bislang waren Juden und Muslime von dem Gesetz ausgenommen.
Künftig soll es nur noch ministeriell beglaubigte Ausnahmen geben. Dazu muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass Tiere nicht mehr leiden als bei konventionellen Schlachtmethoden.
Diese Kompromisslösung, in den Niederlanden als „Polderschlacht“ bezeichnet, ist das Ergebnis einer mehrjährigen Debatte um die Beziehung zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit, die sich im Frühjahr nach massiven Protesten muslimischer und jüdischer Verbände zugespitzt hatte.
Die Ausnahmeregelung wurde erst im letzten Moment auf Initiative linker und liberaler Parteien in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Sie erklärten es zu ihrem Anliegen, den Tierschutz zu verbessern, ohne damit die Religionsfreiheit „unnötig einzuschränken“, wie es in einer Stellungnahme der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid (PvdA) heißt.
Marianne Thieme, die Initiatorin des Gesetzes, nannte die Ausnahmeregelung dagegen „rein hypothetisch“. Die Vorsitzende der zweiköpfigen Fraktion der Tierschutzpartei reagierte euphorisch auf das Ergebnis der Abstimmung: „Zum Glück versteht eine große Mehrheit, dass das Tierwohl ein legitimes Argument ist, die Religionsfreiheit einzuschränken“, erklärte sie.
„Regelrechte Irreführung der Gesellschaft“
Drei Abgeordnete der PvdA-Fraktion sowie einer der Wilders-Partei PVV, die als projüdisch gilt, stimmten im Unterschied zu ihren Fraktionen gegen ein Verbot. An der Basis beider Parteien gibt es Unzufriedenheit mit der Ausrichtung der Fraktionen.
Empört zeigten sich nach der Abstimmung Vertreter jüdischer und muslimischer Verbände. Das Kontaktorgan Muslime und Staat (CMO) sieht auch in der geänderten Version eine „regelrechte Irreführung der Gesellschaft“ und eine umumkehrbare Einschränkung der Religionsfreiheit.
Dass die Beweislast bei den Gläubigen liegt, kritisierte das CMO ebenso wie das Beratungsgremium jüdischer Organisationen. Letztere kündigte an, notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.